Bauplanung

Die Planung und Bauausführung von Krnkenhausbauten, medizinisch genutzter Gebäude und Räumlichkeiten bedarf von Anfang an einer krankenhaushygienischen Betreuung. Nur so können die Wünsche und Anforderungen der späteren Nutzer unter dem Blickwinkel einer optimierten Berücksichtigung der Infektionsprävention umgesetzt werden. Die Hygieneverordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz stellen hier besaondere Anforderungen an die Träger medizinischer Einrichtungen, gemäß (§ 23 Abs. 8) wurden hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen festgelegt. Unser Ziel ist es, die hygienerelevanten planerischen Elemente frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf hygienisch notwendige und ökonomisch sinnvolle Anpassungen vorzuschlagen. So können geplante medizinischen Prozesse später uneingeschränkt realisiert werden. Der Nutzer soll sich nicht dem Bauwerk anpassen, sondern der spätere medizinische Ablauf soll „gebaut“ werden.