Die hygienische Qualität Ihrer Einrichtung drückt sich unter anderem in der Häufigkeit an nosokomialen Infektionen aus. Eine nosokomiale Infektion liegt im Sinne des Infektionsschutzgesetz dann vor, wenn „…eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oder ihrer Toxine [besteht], die im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand, …“ (§ 2 Satz 8 IfSG). Dieser Begriff fasst sowohl vermeidbare wie auch unvermeidbare Ereignisse zusammen.
Wir betreuen Sie als gesamtverantwortlichen Leiter Ihrer Einrichtung bei der Sicherstellung von Maßnahmen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft geeignet sind, nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden (§ 23 Abs. 3 IfSG).
Die Häufigkeit von nosokomialen Infektionen erlauben neben dem direkten Rückschluss auf die hygienische Qualität insbesondere ein externes benchmarking und eine kosteneffektive Steuerung der Maßnahmen zur Infektionsprävention.