Pflegeheime

Sie benötigen praxisorientierte Beratung und fachkompetente Betreuung für die nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und nach § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) geforderte Aufstellung und Fortschreibung Ihres Hygieneplanes und weiterer innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene.

medhyg unterstützt Sie bei der Analyse von Infektionsgefahren, der Bewertung von Risiken, erarbeitet mit Ihnen Festlegungen von innerbetrieblichen Überwachungsmaßnahmen und verbessert Ihre Qualität durch Audits Ihrer Dokumentation und Durchführung von Schulungen