Gemeinschaftseinrichtungen

Sie leiten eine Einrichtung zur Betreuung von Säuglingen, Kindern oder Jugendlichen oder Ihr Verantwortungsbereich umfasst eine Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

medhyg berät Sie bei der Organisation Ihrer Hygieneregeln, um die Risiken im Zusammenleben einer relativ große Zahl an Personen über längere Zeit in relativ engem räumlichen Kontakt zu beherrschen. So können Sie die Übertragungen und Ausbreitung von Krankheiten in Ihren Einrichtungen vermeiden.